Gesund bleiben durch Krebsvorsorge

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ jährlich Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen.
Bei diesen Vorsorgen geht es darum, Krebserkrankungen frühzeitig zu entdecken. Diese Untersuchungen stellen eine Basisversorgung dar.
Für einen möglichen Therapieerfolg ist der Zeitpunkt der Entdeckung einer Erkrankung entscheidend.
Umso früher, desto besser!
Daher empfehlen wir Ihnen unsere erweiterte Krebsvorsorge.
Leistungen zur Krebsfrüherkennung der gesetzlichen Krankenkassen
Ab 20. L.J.: | Blutdruckmessung, Pap-Zellabstrich, Tastuntersuchung der inneren Genitalien |
Ab 30. L.J.: | zusätzlich Tastuntersuchung der Brust |
Ab 35. L.J.: | zusätzlich alle 3 Jahre HPV Test, Pap-Zellabstrich nur noch jedes 3. Jahr |
Ab 50. L.J.: | zusätzlich Untersuchung des Enddarms und Test auf Blut im Stuhl, jedes 2. Jahr Mammographie-Screening |
Ab 55. L.J.: | zusätzlich alle 10 Jahre Darmspiegelung |