Außerdem bieten wir folgende zusätzliche Untersuchungen in unserer Praxis an:

Unser Beitrag zur Geburtshilfe
Die Schwangerenvorsorge beginnt mit der Feststellung der Schwangerschaft und endet mit der Entbindung. Die notwendigen Untersuchungen sind im Mutterschutzgesetz genannt, sie sind aber auch in Ihrem Mutterpass dokumentiert.
Die Mutterschutzvorsorge-Vorschriften des Gesetzes umfassen Untersuchungstermine:
  • alle 4 Wochen bis zur 32. Schwangerschaftswoche
  • alle 2 Wochen bis zum Entbindungstermin
Nach diesem Termin sind Termine alle 2 Tage vorgesehen. Bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf sieht das Mutterschutzgesetz jetzt ein CTG (Herztonkurve des Kindes mit gleichzeitiger Aufzeichnung der Wehen) vor.
Hier finden Sie weitere Informationen zum zeitlicher Verlauf der Mutterschaftsvorsorge
zurück